Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bauverträge
mit dem Installateur und Heizungsbauer -, Klempner -, Ofen -und Luftheizungsbauer ,- Behälter - u. Apparatebauer - Handwerk
( Ein Bauvertrag hat ein Bauwerk , also eine unbewegliche , durch Verwendung von Arbeit und Material in Verbindung mit dem Erdboden hergestellte Sache zu Inhalt . Ein Bauwerk erfasst nicht nur Neuerrichtungen , sondern auch Erneuerungs - und Umbauarbeiten in einem bereits errichteten Bauwerk , wenn sie für Konstruktion , Bestand , Erhaltung oder Benutzbarkeit des Gebäudes von wesentlicher Bedeutung sind und wenn die eingebauten Teile mit dem Gebäude fest verbunden werden . )
I. Allgemeines
1. Maßgebliche Vertragsgrundlage für alle von uns (Auftragnehmer) übernommenen Aufträge sind die Allgemeinen
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen , VOB Teil B (diese sind auf Anfrage bei uns erhältlich ),
und die nachstehenden Geschäftsbedingungen; sie haben Vorrang vor abweichenden Bedingungen des Auftraggebers.
2. Alle Vertragsabreden sollen aus Beweisgründen schriftlich erfolgen; dies insbesondere bei Änderungen des
Vertragsinhaltes und bei Vereinbarung zusätzlicher Leistungen ( B§2Nr.5 und Nr.6 VOB/B).
3. Angebote sind für den Auftragnehmer nur 30 Tage bindend.
II. Angebots -und Entwurfsunterlagen
1. Zeichnungen, Berechnungen, Nachprüfungen von Berechnungen, Kostenvoranschläge oder andere Unterlagen dürfen
ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden und sind bei
Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an uns zurückzugeben.
2. Behördliche und sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu beschaffen und dem Auftragnehmer rechtzeitig zur
Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer hat hierzu notwendige Unterlagen dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.
III. Preise
1. Für vom Auftraggeber angeordnete Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden, sowie Arbeit unter erschwerten
Bedingungen werden Zuschläge berechnet.
2. Eine Mehrwertsteuererhöhung kann im nichtkaufmännischen Verkehr an den Auftraggeber weiterberechnet werden, wenn
die Ware, bzw. Leistung nach dem Ablauf von vier Monaten seit Vertragsabschluß geliefert oder erbracht wird.
IV. Zahlung
1. Alle Zahlungen sind auf äußerste zu beschleunigen und vom Auftraggeber ohne jeden Abzug an den Auftragnehmer zu
leisten
2. Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen; die hierbei anfallenden Kosten und Spesen gehen zu Lasten des
Zahlungspflichtigen.
3. Erfolgt eine Zahlung nicht fristgerecht, oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers
ernsthaft in Frage stellen, oder wird ein Scheck, bzw. ein Wechsel nicht eingelöst, ist der Auftragnehmer, nachdem er eine
angemessene Frist zur Vertragserfüllung gesetzt und zugleich erklärt hat, dass er nach fruchtlosem Ablauf der Frist den
Vertrag kündigen werde, nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, die Arbeiten einzustellen und den Vertrag
schriftlich zu kündigen (§9 Nr.2 VOB/B).
V. Ausführungsbeginn und Montage
Sind Ausführungsfristen nicht vereinbart, so ist mit den Arbeiten unverzüglich nach Auftragsbestätigung, spätestens
jedoch 12 Werktage nach Aufforderung durch den Auftraggeber zu beginnen, sofern der Auftraggeber die gemäß II.,
Ziffer 2, erforderlichen Unterlagen beigebracht hat, ein ungehinderter Montagebeginn an der Baustelle gewährleistet, und
eine eventuelle Sicherheit, bzw. eine vereinbarte Anzahlung beim Auftragnehmer eingegangen ist.
VI. Eigentumsvorbehalte
1. Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Liefergegenständen bis zum Eingang
sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor.
2. Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstückes geworden sind, verpflichtet sich der
Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine dem Auftragnehmer die Demontage der
Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestalten und ihm das
Eigentum an diesen Gegenständen zurückzuübertragen.
3. Die Demontage und sonstigen kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4. Werden Liefergegenstände mit einem anderen Gegenstand fest verbunden, so überträgt der Auftraggeber, falls hierdurch
Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen oder sein Miteigentumsrecht an dem neuen Gegenstand in
Höhe der Forderung des Auftragnehmers an den Auftragnehmer.
VII. Abnahme und Gefahrenübergang
1. Der Auftragnehmer trägt die Gefahr bis zur Abnahme der Anlage.
2. Wird die Anlage vor der Abnahme durch höhere Gewalt oder andere objektiv unabwendbare, vom Auftragnehmer nicht
zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört, so hat er Anspruch auf Bezahlung der bisher ausgeführten Arbeiten,
sowie der sonstigen entstandenen Kosten.
3. Gerät der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so geht die Gefahr im Verzugszeitpunkt auf ihn über. Das gleiche
gilt, wenn die Montage aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unterbrochen wird, und wenn der
Auftragnehmer die bis dahin erbrachten Leistungen einvernehmlich in die Obhut des Auftraggebers übergeben hat.
4. Die Anlage ist nach Fertigstellung der Leistung abzunehmen, auch wenn die endgültige Einregulierung noch nicht erfolgt
ist. Dies gilt insbesondere nach erfolgter probeweiser Inbetriebsetzung und für den Fall der vorzeitigen
Inbetriebnahme (Baustellenheizung)
VIII. Haftung
1. Die Rechte und Pflichten der Vertragspartner bei Mängeln an den erbrachten Leistungen richten sich nach §13 der
Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen VOB Teil B ( VOB/B)
2. Farbabweichungen geringeren Ausmaßes ( z.B. herstellungsbedingt ) und Farbabweichungen, die auf die Verwendung
oder die Zusammenstellung unterschiedlicher Materialien zurückzuführen sind, gelten als vertragsgemäß.
IX. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Ort der Bauausführung oder der Sitz der gewerblichen Niederlassung des Auftragnehmers, soweit entweder beide Vertragsparteien Kaufleute sind, oder der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens und der Auftragnehmer Kaufmann ist.
Hier unsere AGB´s als pdf-Datei
agb.pdf [12 KB]



